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   BVerwG, 17.12.2002 - 1 C 10.02   

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BVerwG, 17.12.2002 - 1 C 10.02 (https://dejure.org/2002,1107)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2002 - 1 C 10.02 (https://dejure.org/2002,1107)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 1 C 10.02 (https://dejure.org/2002,1107)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AsylVfG § 26 Abs. 2 Satz 1, § 71
    Familienasyl; maßgeblicher Zeitpunkt für die Minderjährigkeit von Kindern; asylrechtlicher Erstantrag oder Folgeantrag als Anknüpfungspunkt; Einfluss der Verfahrensdauer auf die Statusentscheidung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylVfG § 26 Abs. 2 Satz 1, § 71
    Einfluss der Verfahrensdauer auf die Statusentscheidung; Familienasyl; asylrechtlicher Erstantrag oder Folgeantrag als Anknüpfungspunkt; maßgeblicher Zeitpunkt für die Minderjährigkeit von Kindern

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Familienasyl nach § 26 Abs. 2 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) - Asylantragstellung durch minderjährige Kinder eines Asylberechtigten - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Minderjährigkeit - Zeitlicher Zusammenhang mit der Einreise oder der Antragstellung des ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 26 Abs. 2 S. 1
    Familienasyl, Kinder, Asylantragstellung, Erstantrag, Minderjährige, Folgeantrag, Volljährige, Verfahrensdauer

  • Judicialis

    AsylVfG § 26 Abs. 2 Satz 1; ; AsylVfG § 71

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 26 Abs. 2 S. 1 § 71
    Asylverfahrensrecht - Familienasyl; maßgeblicher Zeitpunkt für die Minderjährigkeit von Kindern; asylrechtlicher Erstantrag oder Folgeantrag als Anknüpfungspunkt; Einfluss der Verfahrensdauer auf die Statusentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Familienasyl: Kinder anerkannter Asylbewerber dürfen bei frühem Antrag nachkommen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 117, 283
  • NVwZ 2003, 873
  • DVBl 2003, 725 (Ls.)
  • DÖV 2003, 552
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.08.1996 - 9 C 92.95

    Asylrecht - Zeitpunkt der Antragstellung eines minderjährigen Kindes auf

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2002 - 1 C 10.02
    Das widerspreche dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. August 1996 - BVerwG 9 C 92.95 -.

    An diesem Ziel hat die Asylrechtsnovelle vom 29. Oktober 1997, durch die das Erfordernis der Bestandskraft der Asylanerkennung des Stammberechtigten eingeführt worden ist, nichts geändert (so bereits Urteil vom 13. August 1996 - BVerwG 9 C 92.95 - BVerwGE 101, 341 ).

    Die Entscheidung des früher für das Asylrecht zuständigen 9. Senats vom 13. August 1996 a.a.O. steht dieser Auslegung und Anwendung des § 26 Abs. 2 Satz 1 AsylVfG nicht entgegen.

  • BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 63.91

    Asyl - Familienangehörige - Kleinfamilie

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2002 - 1 C 10.02
    Die Maßgeblichkeit der Erstanträge ergibt sich aus folgenden Erwägungen: Das Institut des Familienasyls dient vor allem dem Zweck, die Einordnung naher Angehöriger eines politisch Verfolgten in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland zu fördern (vgl. Urteil vom 21. Januar 1992 - BVerwG 9 C 63.91 - BVerwGE 89, 309 ).
  • BVerwG, 11.12.2002 - 1 PKH 38.02

    Einfluss der Verfahrensdauer auf die Statusentscheidung; Familienasyl;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2002 - 1 C 10.02
    BVerwG 1 C 10.02 (1 PKH 38.02).
  • BVerwG, 14.10.2003 - 1 C 20.02

    Adoption; Kindesadoption; Minderjährigenadoption; Annahme als Kind; Annahme eines

    Außerdem liegt es nahe, im Abstellen auf den Zeitpunkt der Antragstellung eine Entscheidung des Gesetzgebers im Interesse der Minderjährigen zu sehen, denen die ihnen gewährten Rechtsvorteile ohne Rücksicht auf Gestaltung und Dauer von Verfahren erhalten bleiben sollen (vgl. außer Urteil vom 18. Dezember 1998 a.a.O., S. 221 etwa: Urteil vom 17. Dezember 2002 BVerwG 1 C 10.02 BVerwGE 117, 283 zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Minderjährigkeit beim Folgeantrag auf Familienasyl; Urteil vom 30. April 1998 - BVerwG 1 C 12.96 Buchholz 402.240 § 23 AuslG Nr. 7 = NVwZ-RR 1998, 677 zur Stellung des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis als maßgeblichen Zeitpunkt für das Merkmal der Minderjährigkeit beim Familiennachzug nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 AuslG; Urteil vom 18. November 1997 BVerwG 1 C 22.96 Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 4 = NVwZ-RR 1998, 517 zur Altersgrenze des § 20 Abs. 2 Nr. 2 AuslG; Urteil vom 3. Juni 1997 BVerwG 1 C 23.96 Buchholz 402.240 § 47 AuslG Nr. 14 = NVwZ 1997, 1126 zur Auslegung des § 47 Abs. 3 Satz 4 AuslG).
  • OVG Sachsen, 07.02.2018 - 5 A 1246/17

    Syrische Asylbewerber; Flüchtlingseigenschaft; illegale Ausreise aus Syrien;

    45 B. Die Kläger zu 2 bis 7 erfüllen die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft danach jedoch nicht, so dass ihnen von der Beklagten nur die Flüchtlingseigenschaft als Familienangehörige gemäß § 26 AsylG - in einem Folgeverfahren (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2002 - 1 C 10.02 -, juris Rn. 6 ff.) - zuerkannt werden kann, sobald die Flüchtlingsanerkennung des Klägers zu 1 unanfechtbar ist (vgl. § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 5 AsylG).
  • VG Magdeburg, 23.11.2021 - 9 A 221/19

    Familienasyl nach Folgeantrag

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Folgeantragsverfahren von Familienangehörigen, mit denen im Wege des Wiederaufgreifens auch ein Anspruch auf Familienasyl geltend gemacht wird, grundsätzlich auf den Folgeantrag als verfahrenseinleitenden Antrag abzustellen (s. BVerwG zu § 26 Abs. 2 S. 1 AsylVfG, U. v. 17.12.2002 - 1 C 10/02 - juris, Rn. 9).

    Diese Art der Verfahrensgestaltung kann den Kindern auch dann nicht entgegengehalten werden, wenn sie im Zeitpunkt der unanfechtbaren Anerkennung eines stammberechtigten Elternteils und Stellung eines Folgeantrages volljährig bzw. nicht mehr ledig sind (s. BVerwG, U. v. 17.12.2002 - 1 C 10/02 - juris, Rn. 8).

    Das aber wäre der Fall, wenn ein Folgeantrag der Kinder nach unanfechtbarer Ablehnung ihres Erstantrags und nachträglicher Anerkennung eines Elternteils - aufgrund des gleichzeitig (oder in unmittelbarem Zusammenhang) gestellten Asylantrags - allein deswegen erfolglos bliebe, weil sie inzwischen (und letztlich wegen der Verfahrensgestaltung des Bundesamts oder der Gerichte) volljährig geworden sind (s. BVerwG, U. v. 17.12.2002 - 1 C 10/02 - juris, Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 01.02.2005 - 7 LA 200/04

    Antragstellung; Auslegung; Darlegungsgebot; Familienasyl; Folgeantrag;

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass § 26 Abs. 2 Satz 1 AsylVfG mit dem Begriff des Zeitpunkts der Asylantragstellung, zu dem ein Familienasyl begehrendes Kind minderjährig sein muss, in einem Folgeantragsverfahren grundsätzlich den Zeitpunkt des Folgeantrags meint (BVerwG, Urt. v. 13.8. 1996 - 9 C 92.95 -, BVerwGE 101, 341; Urt. v. 17.12.2002 - 1 C 10.02 -, BVerwGE 117, 283).

    Höchstrichterlich geklärt ist ferner, dass Kindern eines Asylberechtigten, die als Minderjährige im zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Einreise oder mit der Antragstellung des Stammberechtigten Asylanträge gestellt haben, Familienasyl nach § 26 Abs. 2 Satz 1 AsylVfG auch dann zu gewähren ist, wenn sie ihre Folgeanträge wegen der Dauer des Verfahrens zur Anerkennung des Stammberechtigten erst nach Eintritt der Volljährigkeit stellen konnten (Urt. v. 17.12.2002, aaO).

    Das aber wäre der Fall, wenn ein Folgeantrag der Kinder nach unanfechtbarer Ablehnung ihres Erstantrags und nachträglicher Anerkennung eines Elternteils - aufgrund des gleichzeitig (oder in unmittelbarem Zusammenhang) gestellten Asylantrags - allein deshalb erfolglos bliebe, weil sie inzwischen (und letztlich wegen der Verfahrensgestaltung des Bundesamts oder der Gerichte) volljährig geworden sind (BVerwG, Urt. v. 17.12.2002, aaO).

  • VG Würzburg, 04.05.2012 - W 6 K 11.30390

    Iran; Folgeverfahren; Flüchtlingsanerkennung; Familienflüchtlingsschutz;

    Ausgehend von dieser Rechtslage ist auch im Folgeverfahren grundsätzlich für ein Familienasyl begehrendes Kind auf den Zeitpunkt seiner Folgeantragstellung abzustellen, zu dem es noch minderjährig sein muss (BVerwG, U.v. 17.12.2002, Az.: 1 C 10/02, BVerwGE 117, 283; Wolff in Hofmann/Hoffmann, HK-AuslR, 1. Aufl. 2008, § 26 AsylVfG, Rd.Nr. 21; Bodenbender in GK-AsylVfG, Juni 2008, § 26 AsylVfG, Rd.Nr. 62; Hailbronner, Ausländerrecht, 66. Aktualisierung November 2009, § 26 AsylVfG, Rd.Nr. 49).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 17. Dezember 2002 (Az.: 1 C 10/02, BVerwGE 117, 283) entschieden, dass Kindern eines Asylberechtigten, die als Minderjährige im zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Einreise oder mit der Antragstellung des Stammberechtigten Asylanträge gestellt haben, Familienasyl nach § 26 Abs. 2 AsylVfG auch dann zu gewähren ist, wenn sie ihre Folgeanträge wegen der Dauer des Verfahrens zur Anerkennung des Stammberechtigten erst nach Eintritt der Volljährigkeit stellen konnten.

    Nach der zitierten Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 17.12.2002, Az.: 1 C 10/02, BVerwGE 117, 283; OVG Schleswig-Holstein, U.v. 19.03.2002, Az.: 4 L 165/01, NordÖR 2003, 42; vgl. auch OVG Lüneburg, B.v. 01.02.2005, Az.: 7 LA 200/04) ist nicht auf die Stellung des Zeitpunkts der Stellung des Folgeantrags, sondern des Erstantrags abzustellen.

  • VG Köln, 11.02.2019 - 21 K 10043/16

    Familienasyl, Minderjährigkeit

    vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 1 C 10.02 -, juris, Rn. 6 ff.

    BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 1 C 10.02 -, juris, Rn. 7, unter Bezugnahme auf die Begründung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags vom 2. Juni 1992, BT-Drucks. 12/2718, S. 60.

  • VG Hamburg, 13.02.2019 - 10 AE 6172/18

    Flüchtlingsstatus bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit von Ehegatten

    Zudem soll die Norm auch aus sozialen Gründen die Einordnung der nahen Familienangehörigen der aus Schutzgründen aufgenommenen Personen in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik fördern (ebd., vgl. auch BVerwG, Urt. v. 17.12.2002, 1 C 10/02, juris Rn. 7).
  • VG Augsburg, 11.07.2007 - Au 7 K 07.30120

    Folgeantrag, Familienabschiebungsschutz, Kinder, Zuwanderungsgesetz, Änderung der

    Hingegen hat der Gesetzgeber ersichtlich nicht gewollt, dass ­ ggf. seit längerem ­ volljährige Kinder eines Asylberechtigten, die irgendwann einmal einen längst erledigten Asylantrag gestellt haben, bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen des § 71 Abs. 1 AsylVfG das Wiederaufgreifen ihres Verfahrens sollen verlangen können (vgl. BVerwG, U.v. 13.8.1996 - 9 C 92.95 -, BVerwGE 101, 341, ausdrücklich bestätigt durch Urteil vom 17.12.2002 - 1 C 10.02 -, InfAuslR 2003, 215).

    Das ausnahmsweise Abstellen auf den ersten Asylantrag und nicht auf den Folgeantrag ist damit nur dann geboten, wenn Kinder eines Asylberechtigten, die als Minderjährige im zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Einreise oder mit der Antragstellung des Stammberechtigten Asylanträge gestellt haben, ihre Folgeanträge allein aufgrund der Dauer des behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens zur Anerkennung des Stammberechtigten erst nach Eintritt der Volljährigkeit stellen konnten (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2002, a. a. O.).

  • VG Augsburg, 16.05.2007 - Au 7 E 07.30121

    Folgeantrag, Änderung der Rechtslage, Familienabschiebungsschutz,

    Hingegen hat der Gesetzgeber ersichtlich nicht gewollt, dass ­ ggf. seit längerem ­ volljährige Kinder eines Asylberechtigten, die irgendwann einmal einen längst erledigten Asylantrag gestellt haben, bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen des § 71 Abs. 1 AsylVfG das Wiederaufgreifen ihres Verfahrens sollen verlangen können (vgl. BVerwG, U.v. 13.8.1996 - 9 C 92.95 -, BVerwGE 101, 341, ausdrücklich bestätigt durch Urteil vom 17.12.2002 - 1 C 10.02 -, InfAuslR 2003, 215).

    Das ausnahmsweise Abstellen auf den ersten Asylantrag und nicht auf den Folgeantrag ist damit nur dann geboten, wenn Kinder eines Asylberechtigten, die als Minderjährige im zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Einreise oder mit der Antragstellung des Stammberechtigten Asylanträge gestellt haben, ihre Folgeanträge allein aufgrund der Dauer des behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens zur Anerkennung des Stammberechtigten erst nach Eintritt der Volljährigkeit stellen konnten (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2002, a. a. O.).

  • VG Augsburg, 10.05.2019 - Au 2 K 19.30587

    Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Ihm kann von der Beklagten die Flüchtlingseigenschaft als Familienangehöriger gemäß § 26 AsylG in einem Folgeverfahren (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2002 - 1 C 10.02 - juris Rn. 6 ff.) erst zuerkannt werden, sobald die Flüchtlingsanerkennung der Klägerin zu 1. unanfechtbar ist.
  • VG Oldenburg, 19.04.2018 - 2 A 641/18

    Reflexverfolgung; Syrien; Wehrpflicht

  • VG Hannover, 28.06.2018 - 15 A 2305/17

    Flüchtlingseigenschaft; Minderjähriger; Reflexverfolgung; Syrien; Wehrpflicht

  • VG Hannover, 25.09.2018 - 15 A 532/17

    Asyl; Minderjährige; Reflexverfolgung; Schuldirektor; Syrien; Wehrpflicht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.2005 - 10 A 11085/05

    Familienasyl, Familienabschiebungsschutz, Volljährigkeit, Kinder, Folgeantrag,

  • BVerwG, 26.02.2003 - 1 B 48.03

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch

  • VG Potsdam, 11.03.2022 - 5 K 265/17

    Iran: Flüchtlingseigenschaft bei aktiver politischer Betätigung für Demokratische

  • VG Freiburg, 23.02.2006 - A 1 K 10829/04

    Familienabschiebungsschutz bei Altfällen

  • VG Oldenburg, 28.10.2021 - 13 A 2407/18

    Iran: Flüchtlingseigenschaft wegen drohender Inhaftierung; Abschiebungsverbot

  • VG Augsburg, 28.01.2019 - Au 4 K 18.31900

    Verfristeter Asylfolgeantrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft als

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2006 - 4 LA 72/05

    Familienasyl, Familienabschiebungsschutz, Kinder, Volljährigkeit, Folgeantrag,

  • VG Münster, 27.05.2005 - 11 K 38/05

    Iran, Familienabschiebungsschutz, Gesetzesänderung, Zuwanderungsgesetz,

  • VG Wiesbaden, 03.09.2008 - 8 L 889/08

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienasyl im Folgeverfahren

  • VG Stuttgart, 23.11.2005 - A 17 K 11504/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Minderjährigkeit bei einem Asylfolgeantrag und für die

  • VG Cottbus, 29.10.2020 - 3 K 594/17
  • VG Freiburg, 22.02.2006 - A 1 K 10829/04

    Familienabschiebungsschutz, Zuwanderungsgesetz, Entscheidungszeitpunkt,

  • VG Karlsruhe, 08.12.2004 - A 10 K 10522/04

    Unverzügliche Folgeantragstellung nach Wiedereinreise bei Familienasyl

  • VG Köln, 11.01.2022 - 20 K 4473/21
  • VG Köln, 02.06.2021 - 20 K 1906/18
  • VG Köln, 10.04.2018 - 14 K 4735/15
  • VG Berlin, 17.02.2015 - 33 L 57.15

    Schutz vor Abschiebung in die Russische Föderation bei fehlendem Abschluss des

  • VG Köln, 21.09.2021 - 20 K 2862/20
  • VG Cottbus, 28.10.2020 - 3 K 594/17
  • VGH Hessen, 21.04.2011 - 4 A 1230/10

    Berufungszulassungsantrag, Grundsätzliche Bedeutung, Widerruf,

  • VG Frankfurt/Oder, 31.05.2023 - 8 K 998/22

    Asylrecht, Familienflüchtlingsschutz

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